top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elektro Stowi, Essen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen und sämtliche daraus erfolgenden Lieferungen und Leistungen zwischen der Elektro Stowi (nachfolgend „Elektro Stowi“) und allen Kunden, unabhängig davon, ob diese Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, Unternehmer gemäß § 14 BGB oder öffentliche Einrichtungen und Körperschaften etc. sind (nachfolgend „Kunde“ genannt). Soweit für einen der genannten Kundenkreise etwas Abweichendes gilt, wird in den AGB hierauf ausdrücklich hingewiesen. Diese AGB finden, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch auf alle etwaigen Folgegeschäfte mit dem Kunden Anwendung. Maßgebend ist stets die Fassung der AGB zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung. Individualvereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor den AGB.

1.2
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auch dann nicht, wenn Elektro Stowi ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Ist der Kunde Verbraucher bekommt er bei Auftragserteilung zusammen mit den übrigen Vertragsdokumenten einen Ausdruck der aktuellen AGB ausgehändigt.

1.3
Die Auftragsbestätigung und damit das Zustandekommen des Vertrages steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1
Angebote von Elektro Stowi sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen und auf der Internetseite stellen keine bindenden Angebote dar und dienen ausschließlich der Bewerbung und Veranschaulichung.

2.2
Aufträge und Bestellungen des Kunden, die grundsätzlich als Angebote im Rechtssinne gelten, sind für den Kunden rechtsverbindlich und ab ihrem Eingang für Elektro Stowi zwei Wochen bindend. Wird der Auftrag von Elektro Stowi angenommen, so erfolgt Annahme des Auftrags durch entsprechende Auftragsbestätigung, welche dem Kunden innerhalb der Zweiwochenfrist zugehen wird. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Die nach dem Vertrag zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich ausschließlich und nacheinander aus der Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten Preise, und – soweit der Kunde Elektro Stowi den Auftrag erteilt, bei Dritten benötigte Unterlagen und Auskünfte einzuholen – aus der diesbezüglichen Vollmacht sowie aus späteren Zusatz- und Erweiterungsvereinbarungen.

2.3
Die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien erfolgt wahlweise in Schrift- oder Textform (E-Mail, Whatsapp). Erklärungen in Textform, die Vertragsinhalte (wechselseitige zu erbringende Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffen), sind vom jeweiligen Empfänger in Textform zu bestätigen.

2.4
Zeichnungen, Fotos, Beispielbilder und Kalkulationen sind geistiges Eigentum von Elektro Stowi, sind urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Elektro Stowi weder an Dritte weitergegeben noch für Zwecke verwendet werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag stehen.

3. Liefer- und Leistungspflichten von Elektro Stowi

 

3.1
Elektro Stowi ist verpflichtet, die Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung und etwaiger Zusatzaufgaben ordnungsgemäß und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu erbringen. Dabei ist Elektro Stowi berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen. Elektro Stowi hat das Recht, jederzeit, auch ohne Rücksprache mit dem Kunden, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit diese technisch geboten sind und dadurch der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung und die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gelieferten Photovoltaik-Anlagen nicht beeinträchtigt wird.

3.2
Elektro Stowi ist weiterhin verpflichtet, die als verbindlich bezeichneten Lieferfristen einzuhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung bezeichnet wurden.

3.3
Nicht verbindliche Liefertermine gelten als voraussichtliche Liefertermine und stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und mangelfreien Selbstbelieferung von Elektro Stowi durch den Hersteller bzw. Zwischenhändler. Weiterhin stehen sie bei Außenmontagen unter dem Vorbehalt solcher Witterungsverhältnisse, welche eine für Mensch und Material gefahrlose und technisch problemlose Außenmontage zulassen. Über die Durchführbarkeit von solchen Arbeiten entscheidet ausschließlich Elektro Stowi.

3.4
Elektro Stowi haftet nicht für Lieferverzögerungen, die in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen) und anderen von Elektro Stowi nicht zu vertretenden Umständen eintreten, wie z.B. Arbeitskämpfe und Unterbrechung von Lieferketten.

3.5
Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden von Elektro Stowi auf Wunsch ausgeführt und die Kosten hierfür dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sofern diese Leistungen Bestandteil der Auftragsbestätigung sind.

 

3.6
Alle Lieferungen erfolgen ab der Niederlassung von Elektro Stowi auf Kosten und Gefahr des Kunden. Werden Material und/oder Kaufgegenstände bei einem Unternehmer als Vertragspartner auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort von Elektro Stowi versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.

3.7
Elektro Stowi ist auch zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1
Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungen termingerecht und ohne Abzug an Elektro Stowi zu leisten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

4.2
Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig behördliche und sonstige Genehmigungen und Bauunterlagen einzuholen und technische Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von Elektro Stowi fallen und auch nicht Bestandteil des Auftrags sind, zu klären, wie z.B. die Prüfung der Statik.

4.3
Sofern für Installation und Montage eine Einrüstung mittels Baugerüstes einer oder mehrerer Hauswände notwendig ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zur Aufstellung benötigten Flächen einschließlich der Zuwege frei und die Oberleitungen isoliert sind, so dass das Baugerüst ohne Verzögerung aufgestellt werden kann. Für eine rechtzeitige Einholung von Genehmigungen der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, der Denkmalschutzbehörde und anderer Genehmigungsstellen ist ausschließlich der Kunde zuständig. Etwaige Kosten für Genehmigungen und/oder weitere Auflagen trägt der Kunde.

4.4
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Elektro Stowi unentgeltlich einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Material und Ware am Installationsort abgeladen und für die Dauer der Arbeiten diebstahlsicher dort gelagert werden können. Ebenfalls hat der Kunde entsprechende Sanitärräume und einen wettergeschützten Raum / Freifläche zur Verfügung zu stellen. Abweichungen können dem Arbeitsstättengesetz entnommen werden. Einzelheiten wird der Kunde vor der Anlieferung mit Elektro Stowi abstimmen. Außerdem wird er Elektro Stowi oder den von Elektro Stowi beauftragten Unternehmen den Zutritt zu allen Flächen und zu allen Räumen gewähren, auf denen Elemente der Photovoltaik-Anlage zu installieren sind.

4.5
Der Kunde hat vereinbarte Anlieferzeiten von Material und Ware einzuhalten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, und entstehen dadurch Stand- oder Wartezeiten, so werden diese dem Kunden von Elektro Stowi berechnet.

4.6
Der Kunde wird dafür sorgen, dass überstehende Bauteile, An- und Einbauten, wie z.B. Dachfenster, Flächenfenster, Wintergärten, Markisen etc. vor Montagebeginn gesichert und gegen Schäden ausreichend geschützt sind.

4.7
Kommt der Kunde seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Behinderungen bei der Montage oder begleitenden Arbeiten, so ist Elektro Stowi berechtigt, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Hindernisse durch den Kunden beseitigt wurden. Soweit damit Kosten für Elektro Stowi verbunden sind, trägt diese der Kunde. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung mehr als zwei Wochen in Rückstand ist.

4.8
Treten Liefer- und/oder Montageverzögerungen durch Verschulden des Kunden auf, sind entsprechende Zusatzkosten und entstehende Nutzungsausfälle, die bei Elektro Stowi entstehen, vom Kunden zu tragen.

4.9
Im Rahmen einer Wartung bereits installierter Photovoltaik-Anlagen stellt der Kunde den Strom für die zur Reinigung eingesetzten Geräte auf seine Kosten zur Verfügung.

4.10
Förderungsanträge und Anträge auf Subventionen, die die Photovoltaik-Anlage betreffen, sind ausschließlich durch den Kunden unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien für die Anträge zu stellen.

5. Preise und Zahlung

5.1
Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die dort ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer, welche jedoch in Rechnungen gesondert ausgewiesen wird. Hinzukommen, sofern nicht ausdrücklich freie Lieferung ab Lager vereinbart wurde, die Fracht- bzw. Portokosten.

5.2
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind von dem Preis folgende Positionen umfasst: die Lieferung von Photovoltaik-Generator (Module), Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der Photovoltaik-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen die Neuinstallation eines Zählerschrankes sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation).

5.3
Rechnungen sind vom Kunden sofort und ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung geleistet hat. Der Kunde ist im Falle des Verzuges neben der Zahlung von Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, sonst 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) auch verpflichtet, den darüber hinausgehenden Verzugsschaden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

5.4
Die aus dem Vertrag geschuldete Leistung gilt als erbracht, sobald die jeweiligen Komponenten an den Kunden übergeben wurden. Die Übergabe erfolgt durch die physische Übergabe, Lieferung an den vereinbarten Ort sowie die Funktionsprüfung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Verpflichtungen der Vertragsparteien als erfüllt.

5.5
Sollten nicht funktionsrelevante Teile der Photovoltaik-Anlage am Ende der Montage fehlen oder defekt sein, ist der Kunde lediglich berechtigt, die Zahlungen in der Höhe zurückzuhalten, die dem Wert der zu liefernden oder auszutauschenden Teile entspricht. Ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

5.6
Eine Mehrwertsteuererhöhung wird bei Unternehmern sofort, bei Verbrauchern dann erst weiterberechnet, wenn Material bzw. Ware nach Ablauf von vier Monaten nach dem Vertragsschluss geliefert wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Elektro Stowi behält sich an allen, dem Kunden gelieferten Gegenständen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der in der Auftragsbestätigung samt etwaigen Nachträgen sowie in weiteren, selbständigen Aufträgen genannten Vergütung vor.

6.2
Der Kunde ist verpflichtet, während des Eigentumsvorbehaltes alle Gegenstände, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, pfleglich zu behandeln, auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern und erforderliche Wartungen regelmäßig auf Basis eines mit Elektro Stowi abzuschließenden Wartungsvertrages durchführen zu lassen.

6.3
Soweit gelieferte Teile fest mit dem Eigentum des Kunden verbunden wurden, so gilt diese Verbindung solange als vorübergehend, bis der Kunde die Zahlungen vollständig erbracht hat und gehen erst danach in das Eigentum des Kunden über. Elektro Stowi ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes jederzeit berechtigt, gelieferte und verbaute Teile wieder abzubauen und an sich zu nehmen, sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht nachkommen. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, Elektro Stowi den erforderlichen Zugang zum Abbau und zur Abholung der Teile zu gewähren.

6.4
Erwirkt ein Dritter eine Pfändung auf die dem Eigentumsvorbehalt von Elektro Stowi unterliegenden Teile oder meldet der Kunde Insolvenz an, solange der Eigentumsvorbehalt von Elektro Stowi noch besteht, so hat er hiervon Elektro Stowi zur Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Rechte unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information, haftet er gegenüber Elektro Stowi für den daraus entstehenden Schaden.

6.5
Veräußert der Kunde von Elektro Stowi gelieferte Teile, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, so ist der Kunde verpflichtet, den erzielten Kaufpreis bzw. die Kaufpreisforderung gegenüber dem Abnehmer an Elektro Stowi abzutreten.

6.6
Der Verwertungserlös, den Elektro Stowi beim Verkauf im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zurückgeholter Teile erzielt, wird abzüglich der Demontagekosten mit der Forderung gegenüber dem Kunden verrechnet.

7. Gefahrenübergang

7.1
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit dem Anschluss der Photovoltaik-Anlage an das Stromnetz und Abnahme des Kunden auf diesen über. Werden lediglich einzelne Teile geliefert, so geht die Gefahr bei Verbrauchern gemäß § 13 mit Ablieferung beim Kunden bzw. mit Abschluss der Montage und Abnahme über. Bei Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über, ansonsten ebenfalls mit Lieferung an den Kunden bzw. Abschluss der Montage und Abnahme durch den Kunden.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1
Sollte ein Mangel an der Photovoltaik-Anlage oder von Elektro Stowi gelieferten Teilen vorliegen, sind diese vom Kunden Elektro Stowi unverzüglich nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Elektro Stowi wird dann in angemessener Frist nach eigener Wahl entweder die bestehenden Mängel beseitigen oder eine Neulieferung vornehmen. Die im Rahmen einer Mängelbeseitigung entstehenden Kosten trägt Elektro Stowi.

8.2
Keinen Mangel stellen geringe Farbabweichungen und sonstige, nicht funktionsrelevante Abweichungen dar, die keine Funktionseinschränkungen beinhalten. Diese lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.

8.3
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er gemäß § 377 HGB zur unverzüglichen Untersuchung der gelieferten Ware verpflichtet und hat etwaige Mängel oder Fehlmengen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gegenüber Elektro Stowi anzuzeigen. Ein Unterlassen dieser Untersuchungspflicht führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche, es sei denn, ein Mangel wurde von Elektro Stowi, obwohl bekannt, verschwiegen.

8.4
Ist der Kunde Verbraucher, so ist er zur Minderung des vereinbarten Preises in angemessenem Umfang erst berechtigt, wenn zwei Nachbesserungsversuche von Elektro Stowi gescheitert sind. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, sollte Elektro Stowi vorsätzlich handeln oder die Nachbesserung schuldhaft in nicht mehr zu vertretendem Ausmaß verzögern.

8.5
Bei Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die Eignung der gelieferten Anlage oder Waren zu den vom Kunden angestrebten wirtschaftlichen Zielen.

8.6
Bei direkten und indirekten Schäden (Folgeschäden) ist die Haftung von Elektro Stowi auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen.

8.7
Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden wegen Produkthaftung und für alle anderen Schäden, für die eine Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder limitiert werden darf, sowie dann nicht, wenn Elektro Stowi einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder von Elektro Stowi eine Garantie für die Beschaffenheit eines Vertragsgegenstandes übernommen wurde.

8.8
Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von Elektro Stowi verursacht wurden.

8.9
Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die Leistung einer Photovoltaikanlage sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann als in der Auftragsbestätigung angegeben, und dass der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers orientiert. Es handelt sich somit um eine Maximalleistung unter optimalen Bedingungen, welche von Elektro Stowi nicht garantiert werden kann und für die eine Haftung nicht übernommen wird.

8.10
Keinerlei Haftung übernimmt Elektro Stowi, wenn der Kunde Förderanträge nicht rechtzeitig stellt oder die Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden. In solchen Fällen begründet eine fehlende Förderung/Subvention kein Rücktrittsrecht des Kunden von einem bereits erteilten Auftrag.

8.11
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder von ihm beauftragte bzw. mit seiner Duldung tätigen Personen, Nichtbeachtung von Hersteller- und Betriebsanweisungen sowie natürliche Degradation durch Witterungs- oder sonstige Einflüsse. Batterien unterliegen keiner Gewährleistung und sind gemäß der Batterieverordnung nach Gebrauch ordnungs- und vorschriftsgemäß zu entsorgen, was Elektro Stowi auf Wunsch des Kunden, der Verbraucher ist, übernimmt.

8.12
Unbeschadet etwaiger separater Garantieversprechen, die in vielen Fällen seitens des Herstellers gegeben werden und für die keinerlei Haftung von Elektro Stowi besteht, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Verträgen mit Verbrauchern zwei Jahre für Neuteile und ein Jahr für gebrauchte Teile. Bei Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts beträgt die Verjährungsfrist einheitlich ein Jahr.

9. Rücktrittsrecht

9.1
Elektro Stowi ist berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurückzutreten, wenn sich die Herstellerpreise zwischen Auftragsbestätigung (Vertragsschluss) gegenüber dem Kunden und der Lieferung vom Hersteller oder Zwischenhändler an Elektro Stowi so erhöht haben, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und Elektro Stowi das Festhalten am Vertrag unter objektiven Maßstäben und Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.

9.2
Gleiches gilt für beide Vertragsparteien, wenn sich durch Lieferengpässe oder Störung von Lieferketten, die von Elektro Stowi nicht beeinflussbar und nicht zu verantworten sind, verbindliche oder voraussichtliche Liefertermine derart verzögern, dass ein Festhalten am Vertrag der rücktrittserklärenden Partei nicht zumutbar ist.

9.3
Ein Rücktritt gemäß den vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2 begründet keine Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Vertragspartei. Vielmehr erlöschen nur für beide Vertragsparteien die jeweils vertraglichen Verpflichtungen. Gegebenenfalls vom Kunden geleistete Anzahlungen sind zurückzuerstatten.

9.4
Vor einem Rücktritt werden beide Vertragsparteien ernsthaft versuchen, eine einvernehmliche Anpassung an die geänderten und von ihnen nicht beeinflussbaren Umstände zu vereinbaren, welche den Interessen beider Parteien Rechnung trägt.

9.5
Darüber hinaus steht Elektro Stowi ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von längstens vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben wurden.

9.6
Im Falle der Ziffer 9.5 ist Elektro Stowi berechtigt, vom Kunden eine Schadenspauschale von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Elektro Stowi kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde weniger als 10 Tage vor der Ausführung einen bestätigten Termin zur Durchführung der beauftragten Arbeiten aus Gründen absagt, die in der Sphäre des Kunden liegen.

10. Widerrufsrecht

10.1
Werden die Verträge zwischen dem Kunden und Elektro Stowi mittels Telekommunikationsmitteln abgeschlossen, und ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Widerrufsbelehrung, die dann Bestandteil des Vertrages ist und dem Kunden ausgehändigt wurde.

10.2
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich und persönlich unterschrieben per Brief oder eingescannt per E-Mail an uns übermittelt werden. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

10.3
Ihr Widerrufsrecht erlischt mit Zahlung des vereinbarten Betrags. Durch die Zahlung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.

11. Softwarenutzung

11.1
Soweit dem Kunden im Rahmen des Vertrages Software zur Verfügung gestellt wird (z. B. für eine App zur Steuerung oder Kontrolle der Photovoltaik-Anlage oder Batterie), wird dem Kunden daran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Kunde darf die Software nur im Umfang der vertraglich vereinbarten Nutzung verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

11.2
Die Rechte an der Software verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber bzw. Hersteller. Elektro Stowi übernimmt keine Haftung für die Funktionsweise oder die dauerhafte Verfügbarkeit solcher Software, wenn diese nicht von Elektro Stowi selbst, sondern von Dritten (z. B. Herstellern) bereitgestellt wird.

11.3
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt oder die Sicherheit der Software oder der Systemumgebung gefährdet.

12. Datenschutz

12.1
Elektro Stowi erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12.2
Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weitergegeben werden, insbesondere an Hersteller, Netzbetreiber, Installationspartner, Behörden oder Förderstellen. Diese Datenweitergabe erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

12.3
Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Elektro Stowi geregelt, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. auf Wunsch ausgehändigt wird.

12.4
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei Elektro Stowi gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Ebenso steht ihm ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

13. Werbung und Referenz

13.1
Der Kunde gestattet Elektro Stowi, die bei ihm installierte Anlage als Referenzprojekt zu benennen und zu Werbezwecken in Broschüren, Präsentationen oder auf der Website von Elektro Stowi darzustellen. Dazu dürfen auch Fotos der Anlage und allgemeine Informationen (z. B. Leistung, Ort ohne Straßenangabe) verwendet werden.

13.2
Die Gestattung nach 13.1 kann der Kunde jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen. Nach Eingang des Widerrufs wird Elektro Stowi entsprechende Inhalte unverzüglich entfernen bzw. nicht weiterverwenden.

14. Sonstiges

14.1
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten ergänzend zu diesen AGB. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers bleiben unberührt.

14.2
Der Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz von Elektro Stowi in Essen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

14.3
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Zuständig ist in Deutschland die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.

Elektro Stowi nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Gleichwohl ist Elektro Stowi auf Wunsch des Kunden bereit, im Streitfall freiwillig an einem Schlichtungsverfahren durch einen unabhängigen Mediator mit Fachkenntnissen in Photovoltaik teilzunehmen, sofern der Kunde sich verpflichtet, die Hälfte der Verfahrenskosten zu übernehmen.

14.4
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie eine Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

14.5
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

bottom of page